Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordung werden seit dem 25. Mai 2018 scharf sanktioniert.

Warum eigentlich Datenschutz?

Gesetz

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern, welche mit personenbezogenen Daten arbeiten, (dazu zählen, auch Praktikanten, Freiberufler usw.) haben die gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Haftung

Der Geschäftsführer eines Unternehmens haftet für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, eventuell auch mit seinem Privatvermögen. Die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten gilt als grob fahrlässiges Verhalten

Strafen

Laut Datenschutzgrundverordnung können Behörden empfindliche Bußgelder verhängen –  4% des Jahresumsatzes, bis zu 20 Millionen Euro. Außerdem können Behörden, Wettbewerber und Verbraucher klagen.


Zertifikat

Mit unserem Zertifikat signalisieren Sie die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und gelten als verlässlicher Partner für Ihre Kunden.

Riskieren Sie nicht Ihre Umsätze oder Ihren guten Ruf.

DSGVO Konformität

Ihr starker Partner rund um das Thema Datenschutz

OK-Datenschutz bietet Ihnen die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten mit voller Leistung zum kleinen Preis.
Dabei bringen wir selbstverständlich alle gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen mit.

Volle Leistung für nur 198 € monatlich!
(zzgl. gesetzl. MwSt.)

Wie wir arbeiten

Ablauf unserer Dienstleistung

Benennung des persönlichen Datenschutzbeauftragten und Versand der Ernennungsurkunde

Nach erfolgreicher Bestandsaufnahme setzen wir folgende Maßnahmen umgehend um:

  • Datenschutzerklärung für Ihre Website
  • zeitnahe Terminvereinbarung zur Mitarbeiterschulung
  • Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
  • zeitnahe Terminvereinbarung zum Datenschutzaudit (auf Wunsch Versand der Auditfragebögen)

Anschließend werden im Dialog mit Ihnen folgende Vorkehrungen getroffen

  • Beantwortung der Audit-Fragebögen und anschließende Auswertung
  • Telefonate zwischen Ihren Mitarbeitern und uns

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine fortlaufende Unterstützung unerlässlich.

  • Überprüfung der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
  • Beantwortung von Anfragen von Verbrauchern oder Behörden
  • Beratung der Geschäftsführung
  • Laufende Information über Neuigkeiten